AGB

Diese vertreten durch den Inhaber Nicolas Nagel - Hagenrainweg 15, 82467 Garmisch-Partenkirchen, im folgenden Agentur genannt:

  1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Verträge. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis der Bedingungen jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung der Agentur.

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Der Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistung ergibt sich vorrangig aus einem Leistungsverzeichnis bzw. aus den übersandten Angeboten und den unterzeichneten Aufträgen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur. Die Agentur übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, der Projekte und vereinbarten Leistungen sowie die deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte übernimmt die Agentur keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien bemüht.

  1. Preise

Die im Angebot der Agentur genannten Preise zzgl. der aktuellen Mehrwertsteuer gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Auftragsannahme ohne vorherige Angebotserstellung ist die Agentur berechtigt den tatsächlichen zeitlichen Aufwand zu berechnen, nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Vergütung.

Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Reinlayouts, Konzepte und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.
Die Preise des Auftragnehmers, die in dem Angebot angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Agentur. Sie schließen in der Regel Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträgern wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden gesondert berechnet.

  1. Zahlung

Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.

Bei erheblichen Vorleistungen wie etwa Andruck, Fotoproduktionen, Korrekturabzügen, Druckerzeugnisse o.ä. kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Agentur entweder angemessene Vorauszahlung verlangen oder noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten oder die Weiterarbeit einstellen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Nimmt der Auftraggeber nach Übersendung und Vorstellung der Entwürfe, des Satzes, der Gestaltung, des Layouts, der ersten Textkorrektur oder bei der Übertragung der Nutzungsrechte, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrags sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet er sich für einen anderen Anbieter, kann die Agentur die Vergütung für die von der Agentur gefertigten Entwürfe verlangen. Die Vergütung entspricht in diesem Falle 50 % der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung Layout so wie der Programmierung. Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

  1. Lieferung

Hat sich die Agentur zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Agentur bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

Lieferkosten und / oder Versandkosten werden gesondert berechnet, so keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Gerät die Agentur in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Agentur als auch in dem Betrieb eines Zulieferers – insbesondere bei Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Der Agentur steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Fotos, Textentwürfen, Grafiken und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die von der Agentur gelieferten Waren, Leistungen und / oder übertragenen Nutzungsrechte sowie die Entwürfe, das Layout oder die Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:

Die gelieferte Ware, Reinzeichnungen, Layoute und Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber im Eigentum der Agentur.

Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils – an die Agentur ab. Die Agentur nimmt die Abtretung an.

Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet der Agentur den Schuldner bezgl. der abgetretenen Forderung zu nennen.

Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist die Agentur als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Agentur auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

  1. Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen u. ä., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Auftraggeber gewünscht werden, können nach dem Zeitaufwand und entsprechend des Preismaßstabs des vorliegenden Auftrags berechnet werden.

Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu der Agentur entsprechende Vollmachten und stellt die Agentur von Ansprüchen der Fremddienstleister, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, im Innenverhältnis frei.

  1. Beanstandungen, Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Ordnungsgemäßheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

Beanstandungen und Rügen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten im geschäftlichen und / oder kaufmännischen Verkehr geltend gemacht werden.

Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nacherfüllung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nacherfüllung oder der Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von der Haftung befreit, wenn sie die Ansprüche gegen den Lieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die Agentur haftet nur insoweit für Ansprüche gegen den Lieferanten als ein Verschulden der Agentur nicht besteht oder die Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Agentur Auftragnehmers.

Der Auftraggeber versichert der Agentur, dass von ihm zur Verfügung gestellte Texte und Daten (Slogans, Logos, Bilder, Grafiken, Fotos, Videos, Texte u.ä) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt für den Fall des Vorliegens von Rechten Dritter die Agentur von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von etwa anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

  1. Internet / web-basierende Softwarelösungen

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierende Softwarelösungen nach vorheriger Fristsetzung von mindestens einer Woche aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden können.

Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen können die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.

Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten Dritter im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Marken-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Auftraggeber.

Von der Agentur gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur gestattet.

Von der Agentur erstellte Seiten/webbasierende Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.

Die Inhalte der Präsentationen dürfen keine unwahren Tatsachen enthalten. Ausgenommen sind zulässige, werbliche Übertreibungen. Auf die inhaltlichen Anforderungen der Internetpräsentationen so wie der Anforderungen des § 6 TMG, wie Impressumspflicht, Angaben zu Firma etc. wird hingewiesen.

Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von dem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen, verleumderischen oder sittenwidrigen Inhalten verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat.

Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die Agentur schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fertigstellungsfristen vereinbart werden.

  1. Haftung

Die Agentur haftet grundsätzlich nur, soweit diese Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.

Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:

Schadensersatzansprüche wegen Mängeln- und Folgeschäden und aus positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Hat der Auftrag unter anderem Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet die Agentur nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.

Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Dritte, denen sich die Agentur zur Erfüllung der Leistungen bedient.

Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Von der Agentur gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierungen und Internetangebote sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber nur für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur gestattet.

  1. Impressum / Kennzeichungsrecht

Der Auftragnehmer kann unentgeltlich für den Auftraggeber auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HBG ist, im Rahmen seines Gewerbebetriebes gehandelt hat oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, der Sitz der Agentur, Garmisch-Partenkirchen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

NAGEL Werbeagentur

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Stand: 04/17